Hallo liebe Mitglieder,
am 28.8 hat uns nun das bereits angekündigte Schreiben des Landratsamts erreicht! Wie erwartet reagieren die Behörden auf die massive Übernutzung der Enz durch Verleiher und private Paddler und haben die “Rechtsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Enz im Landkreis Ludwigsburg” angepasst.
Die Vereinsführung und der Pressesprecher haben über mehrere Jahre hinweg den Dialog mit den Anglern, Verleihern und Behörden gesucht. Leider hat die fortgesetzte Übernutzung der Enz zur Notwendigkeit dieser Neuregelung geführt. Ich verstehe den Ärger und die Enttäuschung jedes SUP-Paddlers sehr gut – besonders für unsere umweltbewusste, naturnahe und ruhige SUP-Sparte hätten wir uns eine Ausnahmeregelung gewünscht und haben diese auch eingefordert. Leider war dies nicht möglich und wurde vom LRA abgelehnt. Auch hierfür bitte ich um Verständnis.
Wir sind uns alle einig, dass die Enz und ihre Natur erhalten bleiben müssen, und sind dankbar, dass wir keine wesentlichen Einschränkungen für unseren Sport mit Kajaks und Canadiern erfahren müssen.
Ich hoffe sehr, dass das LRA und die Städte die aktuelle Problematik an der Enz nicht nur bei der Übernutzung durch SUP-Paddler sehen und sich auch den teilweise stark angestiegenen Partyplätzen am Enzufer widmen.
Neu bzw. angepasst sind:
Vom 01. März bis 30. September ist das Befahren der Enz mit kleinen Fahrzeugen (auch Kajaks und Canadier) ohne eigene Triebkraft von Flusskilometer 34,120 bei Roßwag bis zum Fußgängersteg am Alten Badplatz (Flusskilometer 29,335) untersagt.
Vom 01. März bis 30. September ist das Befahren der Enz mit SUPs generell verboten.
Ausnahmen für SUPs bestehen in zwei ausgewiesenen Zonen:
- In Vaihingen/Enz zwischen dem Fußgängersteg am Alten Badplatz und dem Wehr des Triebwerks T 30.
- In Bietigheim-Bissingen zwischen dem Einstieg am Bad am Viadukt und dem Wobachsteg. KCB-Mitglieder dürfen sich auf ihren SUPs sitzend/liegend vom Steg des KCB bis zur Wobachbrücke bewegen.
Jürgen Klein
Ab hier verlinke ich die aktuelle Verordnung und Artikel zur aktuellen Verordnung
Ein weiterer Bericht in der Stuttgarter Zeitung
Es ist ja nicht so, als ob wir es nicht vor Jahren befürchtet hätten!