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Beitragsordnung

vom 13. Mai 2019


§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren gemäß § 5 der
Satzung und ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

§ 2 Beschlüsse
Die außerordentliche Mitgliederversammlung vom 13. Mai 2019 hat die in § 3 der Beitragsordnung
aufgeführten Beiträge und die Aufnahmegebühr sowie die in § 4 genannten Arbeitsleistungen beschlossen.
Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Ausschuss sonstige Gebühren (z. B. Bootshausnutzung,
Nutzung von Vereinsbooten, Kurse) festzulegen. Die Beitragsordnung vom 13. Mai 2019 gilt ab dem
Beitragsjahr 2020 und bleibt so lange gültig, bis die Mitgliederversammlung eine neue Beitragsordnung
beschließt.

§ 3 Beiträge und Gebühren

Mitgliedsform Jahresbeitrag
Mitglieder unter 18 Jahren50,00 €
Mitglieder ab 18 Jahren 80,00 €
Familie/Lebensgemeinschaft, Kinder unter 18 ohne Mehrkosten inklusive120,00 €
Senioren ab 67 Jahren50,00 €
Senioren Familie/Lebensgemeinschaft ab 67 Jahren90,00€
Bootsliegeplatz STANDARD oder SUP-Board einschl. Versicherung40,00 €
Bootsliegeplatz LANG einschl. Versicherung50,00 €

Mitglieder, die für den Verein an kanusportlichen Wettkämpfen teilnehmen sowie Trainer und Übungsleiter,
die für den Verein tätig sind und Ausschussmitglieder, erhalten den 1. Bootsliegeplatz (STANDARD)
kostenlos.

Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Ehrenmitglieder
zahlen keine Beiträge.

Die Aufnahmegebühr pro Mitgliedsform ab 18 Jahren beträgt 30,00 €. Die einmalige Bereitstellungsgebühr
für einen Bootsliegeplatz für Mitglieder ab 18 Jahren beträgt 30,00 €. Der Einzug der Beiträge und der
Aufnahmegebühr erfolgt ausschließlich durch Abbuchung. Anschriftenwechsel und Änderung der
Bankverbindung sind dem Zweiten Vorsitzenden mitzuteilen. Die Beiträge werden jährlich zum 1.Januar
fällig und am 10. April mit SEPA-Lastschrift eingezogen. Fällt der 10. April auf ein Wochenende/Feiertag,
erfolgt der Lastschrifteinzug am 1. folgenden Werktag. Die Höhe der jeweiligen Jahres-Mitgliedsbeiträge ist
den Vereinsmitgliedern auf der Grundlage dieser Beitragsordnung bekannt. Eine SEPA-Mitteilung vor dem
Lastschrifteinzug bei Änderung der Beitragshöhe aufgrund einer Veränderung der persönlichen Verhältnisse
oder einer Änderung der Beitragsordnung, erfolgt aus diesem Grund nicht.

§ 4 Arbeitsleistungen
Alle Mitglieder zwischen 18 und 67 Jahren müssen für den Verein jährlich vier Stunden Arbeitsleistung oder
ersatzweise 5,00 € Ersatzleistung pro Arbeitsstunde erbringen. Die erbrachte Arbeitsleistung ist dem Zweiten
Vorsitzenden spätestens am 31. Dezember eines Jahres schriftlich nachzuweisen. Trainer, Übungsleiter und
Ausschussmitglieder sind von der Arbeitsleistungspflicht befreit.

Die Beitragsordnung als PDF